Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der Einzelunternehmung Schreibservice Thomas
Stand: 02.01.2023
1. Geltungsbereich
3. Zustandekommen des Vertrages
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde vorzeitig und in Schriftform gekündigt werden. In diesem Fall erhält der Auftraggeber alle eigenen Unterlagen, die dem Schreibservice Thomas zur Bearbeitung zugänglich waren, und darüber hinaus alle Dokumente im entsprechenden bis zum Kündigungszeitpunkt befindlichen Fertigstellungszustand zurück. Der Schreibservice Thomas ist berechtigt, dem Auftraggeber den bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.
5. Reklamationen
5.2 Bei Eingang einer Reklamation bemüht sich der Dienstleister, die darin angesprochenen Unzufriedenheiten schnellstmöglich zu bereinigen und dem Auftragnehmer die Unterlagen nach einer gründlichen Überarbeitung erneut auszuhändigen. Die Überarbeitung geschieht in erster Linie nicht auf Kosten des Auftraggebers. Sollte damit jedoch ein unerwartet erheblicher Verbrauch zeitlicher Ressourcen verbunden sein, behält sich der Dienstleister vor, dem Auftraggeber diesen Mehraufwand anteilmäßig in Rechnung zu stellen.
6. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
6.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
6.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
6.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
6.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
6.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
7. Verschwiegenheit
7.1 Der Schreibservice Thomas erhält vom Auftraggeber Dateien und weitere schriftliche sowie mündliche Informationen. Er verpflichtet sich, sämtliche Informationen, welche ihm für die Durchführung der Transkription von Interviews oder des Korrektorats zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten dauerhaft Stillschweigen zu wahren.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Transkription eigenständig durchzuführen und somit keinem Dritten die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen weiterzuleiten.
7.3 Nach Abschluss des Auftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Informationen, die er erhalten hat, zu löschen (z.B. Audiodateien, elektronische und nicht elektronische, schriftliche Dokumente), um ein Ausbreiten der Informationen zu verhindern. Ein Auftrag gilt dann als abgeschlossen, wenn das oder die Transkripte dem Auftraggeber ausgehändigt wurden und diese zu seiner Zufriedenheit sind und wenn die Rechnung seitens des Auftraggebers vollständig beglichen wurde. Mögliche technische Informationen, die Forschungsgegenstand des/r Interviews sind, können vom Auftragnehmer sowie Dritten nicht verwendet werden, um eigene Produkte zu entwickeln.
7.4 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich gewollten Bestimmung möglichst nahe kommt.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
8.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
8.3 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Begleichung wird vom Schreibservice Thomas binnen 14 Tagen gewünscht. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 4,12 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
9. Haftung
9.1 Der Dienstleister haftet nicht für Forderungen von Dritten, die sich durch den geleisteten Service von Schreibservice Thomas ergeben haben könnten.
9.2 Sollte der Auftraggeber dem Schreibservice Thomas versehentlich falsche Audioaufnahmen oder Schriftstücke eingereicht haben, die nachfolgend vom Dienstleister transkribiert oder korrigiert wurden, kann er dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die dadurch entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
10. Gerichtsstand
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Einzelunternehmung Schreibservice Thomas – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
3.3 Mit Zustandekommen des Vertrags ist die Aushändigung einer Verschwiegenheitserklärung durch den Schreibservice Thomas verbunden, die vor Auftragsbeginn von beiden Seiten zur Kenntnis genommen und unterzeichnet wird. Erst nach Gegenzeichnung der Verschwiegenheitserklärung durch den Auftraggeber und seine Aushändigung an den Dienstleister gilt das Vertragsverhältnis als bestehend.
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde vorzeitig und in Schriftform gekündigt werden. In diesem Fall erhält der Auftraggeber alle eigenen Unterlagen, die dem Schreibservice Thomas zur Bearbeitung zugänglich waren, und darüber hinaus alle Dokumente im entsprechenden bis zum Kündigungszeitpunkt befindlichen Fertigstellungszustand zurück. Der Schreibservice Thomas ist berechtigt, dem Auftraggeber den bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.
5. Reklamationen
5.1 Der Auftraggeber ist nach Erhalt der als fertig bearbeitet deklarierten Unterlagen berechtigt, Reklamationen einzureichen. Diese entbinden ihn jedoch nicht von der Pflicht, den angefallenen Rechnungsbetrag zu begleichen.
5.2 Bei Eingang einer Reklamation bemüht sich der Dienstleister, die darin angesprochenen Unzufriedenheiten schnellstmöglich zu bereinigen und dem Auftragnehmer die Unterlagen nach einer gründlichen Überarbeitung erneut auszuhändigen. Die Überarbeitung geschieht in erster Linie nicht auf Kosten des Auftraggebers. Sollte damit jedoch ein unerwartet erheblicher Verbrauch zeitlicher Ressourcen verbunden sein, behält sich der Dienstleister vor, dem Auftraggeber diesen Mehraufwand anteilmäßig in Rechnung zu stellen.
6. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
6.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
6.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
6.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
6.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
6.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
7. Verschwiegenheit
7.1 Der Schreibservice Thomas erhält vom Auftraggeber Dateien und weitere schriftliche sowie mündliche Informationen. Er verpflichtet sich, sämtliche Informationen, welche ihm für die Durchführung der Transkription von Interviews oder des Korrektorats zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten dauerhaft Stillschweigen zu wahren.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Transkription eigenständig durchzuführen und somit keinem Dritten die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen weiterzuleiten.
7.3 Nach Abschluss des Auftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Informationen, die er erhalten hat, zu löschen (z.B. Audiodateien, elektronische und nicht elektronische, schriftliche Dokumente), um ein Ausbreiten der Informationen zu verhindern. Ein Auftrag gilt dann als abgeschlossen, wenn das oder die Transkripte dem Auftraggeber ausgehändigt wurden und diese zu seiner Zufriedenheit sind und wenn die Rechnung seitens des Auftraggebers vollständig beglichen wurde. Mögliche technische Informationen, die Forschungsgegenstand des/r Interviews sind, können vom Auftragnehmer sowie Dritten nicht verwendet werden, um eigene Produkte zu entwickeln.
7.4 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich gewollten Bestimmung möglichst nahe kommt.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
8.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
8.3 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Begleichung wird vom Schreibservice Thomas binnen 14 Tagen gewünscht. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 4,12 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
9. Haftung
9.1 Der Dienstleister haftet nicht für Forderungen von Dritten, die sich durch den geleisteten Service von Schreibservice Thomas ergeben haben könnten.
9.2 Sollte der Auftraggeber dem Schreibservice Thomas versehentlich falsche Audioaufnahmen oder Schriftstücke eingereicht haben, die nachfolgend vom Dienstleister transkribiert oder korrigiert wurden, kann er dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die dadurch entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
10. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.